Schweinezuchtanlage Blumberg: Bebauungsplan zur Betriebserweiterung unwirksam

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Gemeinde Casekow zur Erweiterung der Schweinezuchtanlage Blumberg ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom heutigen Tage entschieden.

Im Jahr 2020 beschloss die Gemeinde Casekow einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem der bauplanungsrechtliche Rahmen für eine geplante Änderung der in Blumberg vorhandenen Schweinezuchtanlage geschaffen werden sollte. Die beabsichtigte Änderung der Anlage beinhaltete u.a. die Vergrößerung der vorhandenen Ställe, mit der eine Erhöhung der Tierplatzkapazität einhergehen sollte. Gegen diesen Bebauungsplan erhob der Antragsteller, eine Umweltvereinigung, gegenüber der Antragsgegnerin zahlreiche Rügen formeller und materieller Art. Im Jahr 2022 beantragte er beim Oberverwaltungsgericht ferner, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.

Hierauf hat der 2. Senat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Der Bebauungsplan ist bereits formell fehlerhaft, weil er nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden ist. Die ausgefertigte Fassung stimmt nicht mit der beschlossenen überein. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan leidet zudem unter einem beachtlichen materiellen Fehler, der zu seiner Unwirksamkeit führt. Denn der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Vorhaben- und Erschließungsplan der Vorhabenträgerin ist entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht von der Gemeindevertretung der Antragsgegnerin mitbeschlossen worden. Ob der Bebauungsplan darüber hinaus weitere Rechtsmängel aufweist, musste das Oberverwaltungsgericht nicht mehr überprüfen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.