Verfahren betreffend Einsatz eines britischen Polizisten im Vorfeld des „G8-Gipfels“ 2007

Das am heutigen Tag verhandelte Verfahren 7 A 2862/16 SN, in dem vom Kläger die Feststellung begehrt wird, dass ein von dem Beklagten zu verantwortender verdeckter Einsatz eines britischen Polizisten im Land Mecklenburg-Vorpommern im Vorfeld des 2007 durchgeführten „G8-Gipfels“ rechtswidrig war, wurde vertagt, nachdem die Klägerseite Beweisanträge zur Beiziehung weiterer Unterlagen und zur Vernehmung des britischen Polizisten gestellt hat. Der Beklagtenseite wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den umfänglich begründeten Anträgen gegeben, bevor von Seiten des Gerichts über die Beweisanträge entschieden wird.

 Verwaltungsgericht Schwerin