Verkehrslärm in Rübenach: Gericht holt Lärmgutachten ein

In dem Rechtsstreit um die Verkehrslärmbelastung im Koblenzer Stadtteil Rübenach (vgl. Pressemitteilung Nr. 11/2015 vom 24. April 2015) hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Rahmen eines Beweisbeschlusses die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Der Gutachter soll ermitteln, wie hoch die Lärmbelastung am Gebäude des Klägers zur Tages- und Nachtzeit durch von der Landesstraße 98 ausgehende Verkehrsgeräusche ist. Die Beweisaufnahme wurde erforderlich, weil die Stadt Koblenz zuvor einen unter Vorbehalt geschlossenen Vergleich widerrufen hatte. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Gutachtens wird das Gericht abschließend entscheiden.

(Verwaltungsgericht Koblenz, 5 K 548/14.KO)