Verwaltungsgericht Düsseldorf: Deutscher Hilfsdienst darf keine Krankentransporte durchführen

Die Stadt Mönchengladbach ist nicht verpflichtet, dem finanziell angeschlagenen Deutschen Hilfsdienst Kreisverband Mönchengladbach-Viersen e.V. vorläufig eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten in Mönchengladbach zu erteilen. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem Eilverfahren durch Beschluss vom 22. Februar 2019, der den Beteiligten heute bekannt gegeben wurde, entschieden. Damit darf der Deutsche Hilfsdienst weiterhin keine Krankentransporte in Mönchengladbach durchführen.

Am 28. Dezember 2018 hat das Amtsgericht Mönchengladbach das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Hilfsdienstes eröffnet. Die Stadt Mönchengladbach teilte dem Deutschen Hilfsdienstes daraufhin mit, dass eine Wiedererteilung der Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten, die zum 31. Januar 2019 ausgelaufen ist, wegen des Insolvenzverfahrens auszuschließen sei.

Zur Begründung der Ablehnung des Eilantrags, mit dem der Deutsche Hilfsdienst die vorläufige Wiedererteilung seiner Genehmigung erstreiten wollte, hat das Gericht ausgeführt, dass nach den strengen gesetzlichen Vorgaben eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nur dann erteilt werden könne, wenn unter anderem die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sei. Dafür müsse nachgewiesen werden, dass die zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel langfristig verfügbar seien. Diesen Nachweis habe der Deutsche Hilfsdienst nicht erbracht. Ausnahmen von den strengen Vorgaben, etwa im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen, sehe das Gesetz ausdrücklich nicht vor. Damit solle der Gefahr vorgebeugt werden, dass finanziell angeschlagene Krankentransportbetriebe wirtschaftlichen Aspekten zum Nachteil der Patienten Vorrang vor fachlich-medizinischen Aspekte geben.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.