Verwaltungsgericht Düsseldorf: Vorläufige Dienstenthebung der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan ausgesetzt

Die vorläufige Dienstenthebung (sog. Suspendierung) der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan, die durch verschiedene Medienberichte in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, ist rechtswidrig.

Das hat die 2. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und die vorläufige Dienstenthebung der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan ausgesetzt. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Es sei nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht überwiegend wahrscheinlich, dass das gegen die Erste Beigeordnete geführte Disziplinarverfahren zu ihrer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen werde. Die erhobenen Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Vergaberecht seien – bislang – in weiten Teilen nicht hinreichend konkret. Die Vorwürfe der Untreue und/oder Vorteilsnahme/Bestechlichkeit bedürften zunächst der weiteren Aufklärung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Die vorläufige Dienstenthebung könne auch nicht darauf gestützt werden, dass durch das Verbleiben der Ersten Beigeordneten im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden. Hierfür seien keine konkreten Anhaltspunkte vorgetragen. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der anstehenden Ermittlungen insbesondere des Rechnungsprüfungsamtes und der Staatsanwaltschaft.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.