Verwaltungsgericht Düsseldorf: Zirkus darf im Juni 2019 in Krefeld mit Wildtieren gastieren

Die Stadt Krefeld ist verpflichtet, einem mit Wildtieren auftretenden Zirkus den Sprödentalplatz als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden.

Einer solchen Zulassung steht kein wirksames Wildtierverbot der Stadt Krefeld entgegen. Zwar hatte der Finanzausschuss der Stadt beschlossen, die Verwaltung solle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um einem Verbot von Wildtierhaltung auf städtischen Flächen möglichst nachzukommen. Soweit darin ein kommunales Wildtierverbot zu sehen ist, verstößt dieses jedoch gegen höherrangiges Recht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist der Auffassung, dass die Regelungen des Tierschutzgesetzes abschließend sind. Das darüber hinausgehende Verbot des Zurschaustellens von Wildtieren durch die Stadt Krefeld ist eine unzulässige Beschränkung der Berufsfreiheit. Die Ablehnung des antragstellenden Zirkus durch die Stadt Krefeld sieht das Verwaltungsgericht zudem als willkürlich an. Die Stadt stellt regelmäßig auch einem anderen Zirkus mit Wildtieren den Sprödentalplatz zur Verfügung. Für die Vergabeentscheidung liegt jedoch weder ein schlüssiges Konzept vor noch ist eine darauf aufbauende langjährige Verwaltungspraxis ersichtlich. Die gegen die Zulassung des antragstellenden Zirkus weiter geltend gemachten Gefahren (nächtlicher Lärm, Gefahr durch ausbrechende Tiere etc.) sind von der Stadt Krefeld weder plausibel dargelegt noch nachgewiesen worden.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.