Verwaltungsgericht Halle stoppt Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)

Das Verwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Erweiterung eines Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle durch Neuerrichtung eines drei- und eines viergeschossigen Gebäudes, einschließlich der Errichtung der hierdurch erforderlich werdenden Stellplätze, unzulässig ist.

Nachbarn hatten gegen die von der Stadt Halle an den beigeladenen Bauherrn erteilte Baugenehmigung Widerspruch erhoben, weil sie das Vorhaben in ihrem Wohngebiet für unzulässig halten.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilanträgen der Nachbarn stattgegeben. Da die nähere Umgebung des Baugrundstücks nach Auffassung der Kammer als faktisches reines Wohngebiet einzustufen ist, sei die geplante Erweiterung des Augen-Laserzentrums, das sich über mehrere Gebäude erstrecken soll, bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Die geplante Erweiterung der vom Beigeladenen gegenwärtig betriebenen „Augenarztpraxis“ sei mit dem Charakter eines reinen Wohngebietes unvereinbar. Es diene erkennbar nicht nur den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes für gesundheitliche Zwecke. Das Vorhaben gehe über eine normale Arztpraxis deutlich hinaus. Dafür spreche schon die Bezeichnung als „Versorgungszentrum“ und der durch den derzeitigen Betrieb bereits ausgelöste Zu- und Abgangsverkehr. Es würden nicht nur (einzelne) Räume innerhalb eines Wohngebäudes für die Praxis genutzt. Schon der Betrieb des bestehenden „kleinen Klinikums“ gehe über eine bloße (genehmigungsfähige) Augenarztpraxis deutlich hinaus und sei nach vorläufiger Prüfung baurechtlich so nicht genehmigt.

VG Halle, Beschlüsse vom 11. Mai 2018 – 2 B 23/18 HAL und 2 B 24/18 HAL