Werner-Rennen muss nicht untersagt werden: VG Schleswig lehnt ersten von zwei Eilanträgen ab

Die dritte Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat am 16.08.2018 einen von zwei gegen das Werner-Rennen (30.08. bis 02.09.2018) gerichteten Eilantrag abgelehnt. 14 in der Nähe des Veranstaltungsorts wohnende Antragsteller hatten sich damit auf verletzte Beteiligungsrechte und verschiedene weitere Belange gestützt (u.A. Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, Umwelt- und Brandschutz) und ein behördliches Verbot der Veranstaltung begehrt.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag für unzulässig erachtet. Den Antragstellern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Eine Beeinträchtigung individueller Rechte sei nicht ersichtlich. Für die angeführten Belange des Straßenverkehrs und des Umweltschutzes seien zwar die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich. Es bestehe aber kein individueller Anspruch auf Untersagung der Veranstaltung.

Hinsichtlich des angeführten Brandschutzrisikos seien bereits Schutzvorkehrungen vorgesehen. Das Brandschutzkonzept sieht vor, dass eine Vielzahl an Feuerwehren während des Veranstaltungszeitraums einsatzbereit, sowie rund um die Uhr in drei Schichten mehrere Einsatzkräfte vor Ort sind.