Ausweisung eines al-Qaida-Terroristen – mündliche Verhandlung –

26.08.2013

Am

Dienstag, den 03. September 2013, 10:00 Uhr,

im Sitzungssaal 4 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

Augustenstraße 5,

verhandelt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage eines türkischer Staatsangehörigen (Kläger) gegen das Land Baden-Württemberg wegen seiner Ausweisung aus dem Bundesgebiet (Az.: 5 K 3431/11).

Der 35jährige Kläger wurde in Sindelfingen geboren und lebte dort bis zu seiner Festnahme im September 2008 im elterlichen Haushalt. Der Ausweisungsentscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.09.2011 liegt die seit Mai 2011 rechtskräftige Verurteilung des Klägers durch das Oberlandesgericht Koblenz vom 19.07.2010 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren zugrunde. Dabei ging es um Beteiligungs- und Unterstützungshandlungen des Klägers für die Vereinigung „al-Qaida“. So beschaffte der Kläger in den Jahren 2005 und 2006 wiederholt Bargeld und für den „Jihad“ benötigte Gegenstände. Zudem wurde er im Jahr 2006 in Lagern der al-Qaida zum Kämpfer ausgebildet und es gehörte darüber hinaus zu seinen Aufgaben, in Deutschland Rekruten für die al-Qaida anzuwerben.

Der Kläger macht geltend, er habe einen Gesinnungswandel vollzogen und habe sich von der al-Qaida distanziert; von ihm gehe keine Wiederholungsgefahr mehr aus, dass er ähnlich gelagerte Straftaten begehen werde.

Die Verhandlung ist öffentlich.