A 44 zwischen Ratingen und Velbert: Klage gegen Änderungsbeschluss abgewiesen

25.06.2014

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage einer Naturschutzvereinigung gegen die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf für den Neubau eines Teilstücks der Autobahn A 44 zwischen Ratingen und Velbert abgewiesen.

Im Jahr 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht auf die Klagen zweier Landwirte, die sich gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen wandten, den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Teilstücks der A 44 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (s. Pessemitteilung Nr. 15/2009). Mit dem im jetzigen Verfahren streitgegenständlichen Änderungsplanfeststellungsbeschluss hat die Bezirksregierung zur Schonung der landwirtschaftlichen Flächen die Ausgleichsflächen verlagert.

Die Klage der Naturschutzvereinigung gegen diesen von den betroffenen Landwirten nicht angegriffen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Änderung des Ausgleichskonzepts ist – ohne dass es dafür einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte – mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar. Insbesondere weist die zum Schutz des Steinkauzes festgesetzte Ausgleichsfläche eine für diese streng geschützte Vogelart ausreichende Habitateignung aus.