Anerkannt Schutzberechtigte in Italien: Rückkehr für alleinstehende Erwachsene möglich
Alleinstehenden Erwachsenen ohne individuelle Risikofaktoren, die in Italien als Schutzberechtigte anerkannt wurden, droht bei einer Rückkehr dorthin keine mit Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – GRC – unvereinbare Aufnahmesituation. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Klägerin, eine junge Frau somalischer Staatsangehörigkeit, reiste Ende 2017 u. a. über Italien nach […]