Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März 2023 auf der A9 voraussichtlich rechtswidrig
Mit Beschluss vom gestrigen Abend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren das von der Landeshauptstadt München für eine Demonstration auf der Bundesautobahn 9 (A9) am 26. März 2023 ausgesprochene Versammlungsverbot für voraussichtlich rechtswidrig erachtet und der Beschwerde des Versammlungsanmelders stattgegeben. Der Beschluss erging unter der Maßgabe, dass die Demonstration von 90 Minuten auf […]