Entscheidung zur Beobachtung des bayerischen Landesverbands der AfD durch bayerischen Verfassungsschutz
Mit Beschluss vom 17. April 2023 hat das Verwaltungsgericht München im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die seitens des bayerischen Landesverbands der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gestellten Anträge abgelehnt. Danach darf das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) den Landesverband vorläufig, d.h. bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und aktuell […]