Wahlberechtigung zur Personalratswahl bei „gespaltenen“ Beschäftigungsverhältnissen
In Sachsen können Beschäftigte den Personalrat der Teildienststelle, in der sie ihre Tätigkeit tatsächlich vor Ort ausüben, auch dann wählen, wenn sie dort nach fachlichen Weisungen des Leiters einer anderen Teildienststelle dieser obliegende Aufgaben wahrnehmen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung besteht aus der Hauptdienststelle in […]