Aberkennung des Ruhegehalts eines niedersächsischen Justizvollzugsbeamten
Der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Berufungsurteil vom 25. Februar 2026 (Az.: 3 LD 10/24) die mit der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 18. Juli 2024 (Az.: 9 A 5/23) gegen einen niedersächsischen Justizvollzugsbeamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme verschärft. Der von der Justizvollzugsanstalt beklagte Beamte war im Jahr 2023 rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung im […]