Schwarzbauten auf Rader Insel müssen beseitigt werden
Die vornehmlich als Wochenendhäuser und ohne Genehmigung gebauten Hütten auf der Rader Insel müssen beseitigt werden, weil der dieser Verpflichtung zugrundeliegende Vertrag zwischen dem Kläger und Eigentümer der betroffenen bebauten Parzellen und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde wirksam ist. Das hat heute die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in einem Klageverfahren (Az. 8 A 14/19) entschieden. Dem […]