Al Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen
Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Arab Nil-Rhein Verein erhielt im Jahr 2008 die Erlaubnis für den Betrieb des Al Nur-Kindergartens. Dabei wurde ihm die Auflage erteilt, zur Förderung der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration der Kinder die interkulturelle Erziehung durch […]