Eilantrag eines Konkurrenten gegen die beabsichtigte Besetzung der Stelle des weiteren Geschäftsführers des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke bleibt erfolglos
Der für das Beamtenrecht zuständige 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Beschwerde eines Mitbewerbers um die Stelle des weiteren Geschäftsführers des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke zurückgewiesen. Der Antragsteller und Beschwerdeführer steht als Leitender Magistratsdirektor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei der Stadt Gießen. Der ausgewählte Beigeladene ist Bürgermeister der im Landkreis […]