Lennestadt und Xanten können vom Land Nordrhein-Westfalen keine weitere Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2015 verlangen
Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch am 5. November 2021 verkündete Urteile entschieden und damit die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt. Die […]