Fahrrad-Demonstration bei Fulda darf über die Bundesautobahnen A 7 und A 66 führen
Soeben hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs der Beschwerde des Anmelders einer Fahrrad-Demonstration gegen eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel stattgegeben. Der Senat hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Anmelders gegen den Auflagenbescheid des Landkreises Fulda vom 28. Mai 2021 wiederhergestellt, soweit darin die Nutzung der Bundesautobahnen A 7 und A 66 untersagt und eine Alternativstrecke entlang […]