Kein Flüchtlingsschutz für Militärdienstentzieher aus Syrien
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit drei Urteilen vom 4. Mai 2021 entschieden, dass syrischen Asylbewerbern nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, weil sie aus Furcht davor, zum Militärdienst in die syrische Armee oder zu Milizen eingezogen zu werden, ihr Heimatland verlassen haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Klägern wegen des […]