Kategorie: Aktuell

Gaststätte in Mainz darf vorläufig nur unter (weiteren) Einschränkungen geöffnet bleiben

Eine Gaststätte, deren Erlaubnis wegen Ruhestörungen und sonstigen Ordnungsverstößen von der Stadt Mainz widerrufen wurde, darf unter Ausdehnung der Sperrzeiten (23 Uhr bis 6 Uhr, Beginn an Wochenenden/vor Feiertagen um 0.30 Uhr) einstweilen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiter betrieben werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Dem Inhaber der Gaststätte war im Jahr […]