Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Friseurbetrieben
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 15. Februar 2021 den Antrag der Inhaber eines Friseurbetriebs abgelehnt, die in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) weiterhin ausgesprochene Schließung von Friseurbetrieben einstweilig außer Vollzug zu setzen (Az.: 13 MN 44/21). Gegen diese Regelung hatten sich […]