Kategorie: Aktuell

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Klagen betreffend Luftreinhaltepläne

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden, dass es für die seit dem 2. Juni 2017 erhobenen und künftigen Klagen auf Fortschreibungen von Luftreinhalteplänen erstinstanzlich zuständig ist. Das bedeutet, dass derartige Klagen nicht beim Verwaltungsgericht, sondern unmittelbar beim Oberverwaltungsgericht einzulegen sind. Der Instanzenzug wird auf diese Weise verkürzt. Der 2. Juni 2017 ist […]