Bundesrepublik muss Genehmigung zur Ausfuhr unbestrahlter Brennelemente zu Versuchszwecken in die USA erteilen
Mit heute zugestelltem Urteil hat die für das Atom- und Strahlenschutzrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, eine Exportgenehmigung für 33 unbestrahlte nukleare Brennelemente in die USA zu erteilen. Die Klägerin ist ein bundeseigenes Unternehmen, das mit der Beseitigung der nuklearen Altlasten aus einem 1988 endgültig abgeschalteten Atomreaktor in […]