Kategorie: Aktuell

Voreilige Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand

Der Dienstherr (hier: die Bundesrepublik Deutschland) muss im Falle der Dienstunfähigkeit eines Polizeibeamten nach dem Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung“ vor dessen Zurruhesetzung zunächst prüfen, ob der Beamte nicht anderweitig, ggf. auch in einem Amt einer anderen Laufbahn, verwendbar ist. Dies ist einer Entscheidung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier zu entnehmen. Zugrunde lag die Klage […]