Straßenausbaubeitrag in Morbach im Wesentlichen nicht zu beanstanden
Die Gemeinde Morbach hat den Ausbaubeitrag, den die Kläger für den Ausbau einer Gemeindestraße zahlen mussten, nur geringfügig zu hoch angesetzt, im Übrigen aber zu Recht erhoben, wie die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 29. März 2018 entschieden hat. Der Gemeinderat Morbach hatte den Ausbau der streitgegenständlichen Gemeindestraße am 11. April 2011 beschlossen. […]