Oberverwaltungsgericht NRW: Keine coronabedingten Sonntagsladenöffnungen in Lemgo und Bad Salzuflen
Der Einzelhandel darf in den Innenstädten von Lemgo und Bad Salzuflen nicht an vier Sonntagen im 2. Halbjahr 2020 öffnen, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die örtlichen Einzelhandelsstrukturen und zentralen Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Entsprechende Verordnungen vom 19. und 20. August 2020 hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW heute auf Anträge der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di […]