Kategorie: Aktuell

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Festlegung einer Höchstaltersgrenze für den Laufbahnaufstieg von Bundesbeamten ohne gesetzliche Ermächtigung unzulässig

Die Bewerbung eines Bundesbahnbeamten um Übernahme in die nächsthöhere Laufbahn darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass der Beamte die in Verwaltungsvorschriften des Bundeseisenbahnvermögens bzw. in der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehene Altersgrenze von 58 Jahren überschreitet. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 13. August 2020, der den Verfahrensbeteiligten heute zugestellt worden […]