Änderung des Regionalplans Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010 für den Bereich der Stadt Langen ist teilweise unwirksam
Mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 14. Juli 2020 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Stadt Langen, „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, geplant“ in der Fassung der Bekanntmachung der Genehmigung vom 28. Juli 2015 unwirksam ist, soweit für die bisherige […]