Brandenburgische Großveranstaltungsverbotsverordnung: Ausnahmslose Untersagung von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern voraussichtlich rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem Eilbeschluss vom gestrigen Abend auf den Antrag des Betreibers eines Autokinos § 1 Satz 1 der brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit danach auch Autokino-Großveranstaltungen ohne die Möglichkeit der Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall untersagt sind. Zur Begründung hat der 11. Senat ausgeführt, dass die ausnahmslose Untersagung auch […]