Wahl des Amtsdirektors des Amtes Wusterwitz – Eilantrag einer Konkurrentin erfolglos
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag einer Konkurrentin gegen die Wahl des Amtsdirektors des Amtes Wusterwitz in zweiter Instanz abgelehnt. Nach Auffassung des Senats verstieß die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte Verschwiegenheitsgebot. Eine Amtsdirektorin bzw. ein Amtsdirektor wird vom Amtsausschuss grundsätzlich in öffentlicher […]