Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und Verkaufsstätten rechtmäßig
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der gegen das Verwenden einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Ladengeschäften gerichtet war. Hierfür hatte das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der §§ 2, 3 und 7 der „Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung […]