Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan der Stadt Lahnstein erfolglos
Der Bebauungsplan „Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Süd – Nr. 46.1“, dessen Geltungsbereich Teile des Gebiets zwischen der Max-Schwarz-Straße und den verbleibenden aktiven Bahngleisen in der Stadt Lahnstein umfasst, ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Bebauungsplan bezieht zwei Mischgebiete des sich nördlich anschließenden, bereits rechtskräftigen Bebauungsplans „Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Nord – Nr. 45“ […]