Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und Ausstellungshalle Bonn gegen den Bundesrechnungshof erfolglos
Der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (KAH) in Bonn kann vom Bundesrechnungshof nicht den Widerruf und die Richtigstellung bestimmter Äußerungen in einem Prüfbericht verlangen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom heutigen Tage entschieden. Die Kunst- und Ausstellungshalle wurde im Jahr 2007 durch den Bundesrechnungshof einer Prüfung unterzogen. Der Kläger […]