Keine Außervollzugsetzung der Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer aus bestimmten europäischen Länder
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 5. Juni 2020 einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer aus bestimmten europäischen Ländern in § 5 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 22. Mai 2020 (Nds. GVBl. 134) abgelehnt […]