Demonstration Stuttgart: Beschwerde des Veranstalters gegen Beschränkung der Teilnehmerzahl erfolglos
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute eine Beschwerde betreffend die Durchführung einer Versammlung in Stuttgart zurückgewiesen. Der Antragsteller meldete bei der Landeshauptstadt Stuttgart (Antragsgegnerin) eine Versammlung unter dem Thema „9. Mahnwache für das Grundgesetz“ mit einer Teilnehmerzahl von 10.880 Personen an. Die Demonstration soll am Sonntag, den 31. Mai 2020, auf der Theodor-Heuss-Straße […]