Ablehnung eines Eilantrags auf Außervollzugsetzung von § 1 Abs. 1 SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung M-V (Einzelhandelskaufhaus)
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-VorpommernOberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gerichtlichen Eilverfahren den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 1 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) abgelehnt. Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung sind sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen. […]