Corona-Krise begründet keinen Anspruch auf Freistellung von den Abiturprüfungen
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom heutigen Tag (Aktenzeichen 6 L 342/20.WI) den Eilantrag einer Schülerin auf Aussetzung der Abiturprüfung abgelehnt. In Hessen werden derzeit die schriftlichen Abiturleistungen trotz der Corona-Krise abgelegt. Davon ist auch die Antragstellerin betroffen. Sie beantragte beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Aussetzung der Klausuren wegen der drohenden Gesundheitsgefährdung. […]