PETA hat keinen Anspruch auf Anerkennung als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation
Mit Urteil vom 12. März 2020 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. (Kläger) keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation gegen das Land Baden-Württemberg (Beklagter) hat. Das baden-württembergische Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12. Mai 2015 gibt anerkannten Tierschutzorganisationen u.a. das Recht […]