Trotz Pandemie: Kein Stillstand der Rechtspflege
Ebenso wie für andere Gerichtsbarkeiten gilt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes: Wir bleiben handlungsfähig. Auch die Gerichte sind gehalten, ihre Außenkontakte auf das notwendigste zu reduzieren und die von der Landesregierung erlassenen Zutrittsbeschränkungen umzusetzen. Deshalb und aus Gründen der Fürsorge für alle Verfahrensbeteiligten sowie die hauseigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden vorerst, d.h. bis zum 19. […]