Kategorie: Aktuell

Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „über den Verzicht auf die hauptamtliche/n Erste/n Stadträtin/Stadtrat in der Stadt Oestrich-Winkel “ unterliegen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 21. Januar 2020 die Beschwerde der antragstellenden Vertrauenspersonen des genannten Bürgerbegehrens gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 27. September 2019 (Az: 7 L 1651/19.WI) zurückgewiesen, durch welchen der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren abgelehnt worden war. Daher ist die Stadt […]