Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b AufenthG
Eine Reihe umstrittener Fragen zur Auslegung und Anwendung der am 1. August 2015 in Kraft getretenen Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer, die sich in Deutschland nachhaltig integriert haben, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute geklärt. Die Klägerin, eine chinesische Staatsangehörige, begehrt die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG. Sie reiste im Juli 2003 zusammen […]