Gestattung der Berliner Gaststätte „Rheingauer Weinbrunnen“ im Jahr 2014 war rechtswidrig
Die Gestattungen des Betriebs der Gaststätte „Rheingauer Weinbrunnen“ auf dem Rüdesheimer Platz in Berlin im Jahr 2014 waren rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Das zuständige Bezirksamt gestattete den beigeladenen Gastwirten, den „Rheingauer Weinbrunnen“ auf der Empore des Rüdesheimer Platzes als Schankstand mit Flaschenverkauf ohne Ruhetage von Mai bis September 2014 von […]