Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von der öffentlichen Hand getragenen Arbeitgeberverband
Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der klagende Arbeitgeberverband wendet sich gegen die Tariftreueregelung des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Danach müssen Arbeitgeber, die Mitglied des Klägers sind, bei der Ausführung von öffentlichen […]