Kategorie: Aktuell

Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen, der bei Kriegsende noch im Aussiedlungsgebiet lebte

Als Spätaussiedler kann ein nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Geborener nur anerkannt werden, wenn er von einem deutschen Volkszugehörigen oder deutschen Staatsangehörigen abstammt, der am 8. Mai 1945 noch gelebt und seinen Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet hatte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der 1964 geborene Kläger, ein russischer Staatsangehöriger, begehrt die Aufnahme als Spätaussiedler. […]