Kategorie: Aktuell

Mitgliedsbetrag der IHK Reutlingen für 2016 begegnet ernstlichen Zweifeln

(Beschluss vom 06.03.2017 – 1 K 2592/16) Auf Antrag eines Mitglieds, das der IHK Reutlingen eine unzulässige Vermögensbildung durch überhöhte Beiträge vorwarf, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Beitragsfestsetzung für das Jahr 2016 angeordnet. Die Folge ist, dass der angegriffene Mitgliedsbeitrag vorläufig nicht gezahlt werden muss. Zur Begründung führt das […]