Kategorie: Aktuell

Einzelzimmervermietung in Einfamilienhaus

Die Vermietung einzelner Zimmer eines Einfamilienhauses zur Wohnnutzung an mehrere Personen verstößt – auch in einem reinen Wohngebiet – nicht gegen Nachbarschaftsrechte. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 15.6.2016 entschieden. Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Nachbarn gegen die Stadt Trier auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des unmittelbar benachbarten […]