Mit Beschluss vom 7. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht Halle die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg verwiesen.
Mit der Klage begehrt der klägerische Umweltverband die Fortschreibung des das Stadtgebiet der Stadt Halle betreffenden Luftreinehalteplans. Hierfür ist die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts gegeben. Gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist das Oberverwaltungsgericht für Entscheidungen über Streitigkeiten über die Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, die seit dem 2. Juni 2017 rechtshängig gemacht wurden, sachlich zuständig.