Landeshauptstadt München muss Tempo-30-Beschilderung auf Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen
Die Landeshauptstadt München muss vorläufig einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München (VG) umsetzen, der sie verpflichtet, die Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee wieder aufzustellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 23. Februar 2026 entschieden. Die Landeshauptstadt München hatte auf der Landshuter Allee ab dem 2. Oktober 2025 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. […]